Liebe Leser,
heute möchten wir uns genauer mit einer Lesermeinung von Robert beschäftigen, die sich auf unseren Post „Nur nicht verza(r))gen mit dem Parkett“ bezieht.
„Hallo, meines Wissens darf man die Fuge (Bewegungsfuge!) nicht mit Fugenmasse ausfüllen, weil die Ausdehnung des Bodens nicht mehr möglich ist.“
Unsere etwas provokative Antwort dazu: „Hallo Robert, gerade eine Fugenmasse verhindert die Ausdehnung, da so Feuchtigkeit nicht in die Ritzen kommen kann.“
Sie sehen, eine etwas ambivalentes Thema.
Wo ist Fugenmasse einzusetzen?
Natürlich haben Sie in gewissem Maße Recht. Wenn die Dehnungsfugen an der Seite „zugekleistert“ werden, dann haben sie nicht mehr genug Spielraum, sich auszudehnen. Aus diesem Grund nimmt man auch eine Masse mit plastisch-elastischen Eigenschaften. Spezielle lösemittelfreie Parkettdichtmassen aus Acryl sind extra dafür produziert worden, um Zwischenräume wie Türzargen, Abschlussleisten und Anschlussfugen, zum Beispiel zwischen zwei Räumen, zu versiegeln.
Wichtig ist dabei, dass das Parkett generell nur ein geringes Quell- und Schwindverhalten besitzt. Geringe Schwankungen werden durch die Fugenmasse ausgeglichen werden. Das heißt, vollflächig fest verklebtes Parkett hat eine geringere Ausdehnung als schwimmend verlegtes Parkett. Holzarten wie Buche und Ahorn sind „bewegungsanfälliger“ als zum Beispiel Eiche. Da Parkett meist in „normalen“ Wohnbereichen wie Wohn- oder Schlafzimmer verlegt wird, ist so die Anwendung von Acrylmasse meist unbedenklich. Lediglich in Nassräumen wie Bad oder Küche sollte es nicht verwendet werden. Hier greift man generell auf Silikon zurück, da hier der Boden einer ständigen Feuchtigkeitseinwirkung ausgesetzt ist.
Vorteile
Acrylmasse lässt sich zum einen im Gegensatz zu Silikon überstreichen beziehungsweise es gibt es schon in unterschiedlichen passenden Farbtönen zu kaufen. Es ist geruchsneutral und beständig gegenüber unterschiedlichen Temperaturen und Feuchtigkeit.
Der Hauptvorteil ist, dass keine Probleme beim Abschleifen entstehen und mit Acryl überlackiert und –geölt werden kann. Wenn Sie mit Silikon abdichten würden, dann entstehen unschöne Fettaugen oder auch Silikonpest genannt. Kleine Teilchen würden sich über den Boden verteilen und Lacke würden nicht haften bleiben, da generell alle Stoffe „abgewiesen“ werden. Auch wenn Sie die Silokonbröckchen absaugen, bleibt deren Öl zurück, das auch durch das Absaugen nicht entfernt wird. Der Parkettboden wird fleckig und durch das Schleifen über den kompletten Boden verteilt. Das sieht nicht schön aus!
Fazit
Auf den Punkt gebracht: Lesen Sie dazu bitte immer die Herstellerangaben, ob und welche Fugenmasse zu Verwendung kommen darf. Dann sind Sie auf der sicheren Seite um gegebenenfalls auch Regressansprüche stellen zu können.